In Panama gibt es einige steuerliche Vorteile, die besonders für Ausländer attraktiv sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Territorialbesteuerung: Panama hat ein System der Territorialbesteuerung. Das bedeutet, dass nur das Einkommen besteuert wird, das in Panama erwirtschaftet wird. Einkommen, das aus dem Ausland stammt, ist in Panama nicht steuerpflichtig. Dies macht Panama besonders attraktiv für Rentner und Personen mit Einkünften aus dem Ausland.
- Steuervorteile für Rentner: Panama bietet das sogenannte „Pensionado“-Visum für Rentner an. Mit diesem Visum erhalten Rentner zahlreiche Vergünstigungen, darunter auch Steuererleichterungen. So sind beispielsweise Renten, die aus dem Ausland bezogen werden, steuerfrei.
- Kapitalertragsteuer: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die in Panama gehandelt werden, sind in der Regel steuerfrei, es sei denn, sie stammen aus einer Quelle innerhalb Panamas. Immobiliengewinne sind jedoch steuerpflichtig, wobei der Steuersatz in der Regel bei 10 % liegt.
- Mehrwertsteuer (ITBMS): Die Mehrwertsteuer in Panama beträgt derzeit 7 %. Sie wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben, mit Ausnahme von bestimmten Grundnahrungsmitteln und Medikamenten.
- Immobiliensteuer: Es gibt eine jährliche Grundsteuer auf Immobilien in Panama, die zwischen 0,5 % und 1 % des geschätzten Wertes der Immobilie liegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise sind neu errichtete Gebäude oft für bis zu 15 Jahre von der Grundsteuer befreit.
- Unternehmenssteuern: Unternehmen, die in Panama ansässig sind, aber ihr Einkommen außerhalb Panamas erzielen, sind ebenfalls nicht steuerpflichtig. Innerhalb Panamas erzielte Unternehmensgewinne unterliegen einem Steuersatz von 25 %.
- Freihandelszonen: Panama hat mehrere Freihandelszonen, wie die Colón Free Zone, wo Unternehmen steuerliche Vorteile wie Zollfreiheit und keine Mehrwertsteuer genießen können.
- Natürlich! Hier sind weitere steuerliche Aspekte und Details, die für Ausländer in Panama von Interesse sein könnten:
- Einkommensteuer für Privatpersonen: Für Einkommen, das innerhalb Panamas erzielt wird, gibt es gestaffelte Steuersätze:
- Einkommen bis zu 11.000 USD pro Jahr sind steuerfrei.
- Einkommen zwischen 11.001 und 50.000 USD unterliegt einem Steuersatz von 15 %.
- Einkommen über 50.000 USD wird mit 25 % besteuert. Diese Steuersätze gelten nur für Einkommen, das tatsächlich in Panama erzielt wird.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Panama hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit verschiedenen Ländern abgeschlossen, darunter Mexiko, Spanien, Frankreich, Korea, den Niederlanden, Italien, Singapur und Irland. Diese Abkommen verhindern, dass Einkommen doppelt besteuert wird – einmal in Panama und einmal im Heimatland des Steuerpflichtigen.
- Stiftungen und Trusts: Panama ist ein beliebter Standort für die Gründung von Stiftungen und Trusts, die steuerliche Vorteile bieten. Eine Privatstiftung (Stiftung nach panamaischem Recht) kann zum Schutz von Vermögenswerten und zur Nachlassplanung genutzt werden. Einkünfte, die von einer Stiftung außerhalb Panamas erzielt werden, sind steuerfrei. Ähnliches gilt für Trusts.
- Exoneration von Zöllen und Einfuhrsteuern: Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise im Rahmen des Pensionado-Visums, können Ausländer bei der Einfuhr von persönlichen Gegenständen, einschließlich eines Autos, von Zoll- und Einfuhrsteuern befreit werden. Diese Befreiung kann jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Immobiliensteuerbefreiungen: Panama bietet steuerliche Anreize für Immobilieninvestitionen. Neue Immobilien können für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren von der Grundsteuer befreit sein, abhängig von der Höhe der Investition und dem Zweck der Immobilie (z.B. Wohnzwecke oder kommerzielle Nutzung).
- Steuerliche Anreize für Investitionen in bestimmten Sektoren: Panama hat mehrere spezielle Gesetze, die Steuerbefreiungen und -vergünstigungen für Investitionen in bestimmten Sektoren vorsehen, wie z.B. Tourismus, Agrarwirtschaft, Energie, und den maritimen Sektor. Zum Beispiel können Investoren im Tourismussektor von einer Befreiung von der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer profitieren.
- Erbschaftssteuer: In Panama gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, was das Land besonders attraktiv für die Vermögensnachfolgeplanung macht.
- Freizonen und spezielle Wirtschaftsgebiete: Neben der Colón Free Zone gibt es andere Freizonen und spezialisierte Wirtschaftsgebiete, wie die Panama Pacifico Special Economic Area, die spezielle steuerliche Anreize bietet. Unternehmen, die sich in diesen Gebieten niederlassen, können von Befreiungen oder Ermäßigungen bei Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Zollgebühren und anderen Steuern profitieren.
- Dividendensteuer: Panama erhebt eine Dividendensteuer von 10 % auf Dividenden, die von in Panama ansässigen Unternehmen ausgeschüttet werden. Diese Steuer kann auf 5 % reduziert werden, wenn die Dividenden von einer Freizonen- oder Offshore-Gesellschaft ausgeschüttet werden.
- Zins- und Lizenzgebühren: Zinsen, die an ausländische Empfänger gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 12,5 %. Lizenzgebühren (Royalties) unterliegen einer Quellensteuer von 25 %, wenn sie an ausländische Empfänger gezahlt werden.
- Niedrige Lebenshaltungskosten: Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen bietet Panama generell niedrigere Lebenshaltungskosten, was es Ausländern ermöglicht, einen größeren Teil ihres Einkommens oder ihrer Rente zu behalten.
Es ist wichtig zu betonen, dass die steuerliche Situation je nach individuellen Umständen variieren kann. Ausländer, die in Panama investieren oder sich dort niederlassen möchten, sollten daher unbedingt einen Steuerberater oder Anwalt konsultieren, der auf das panamaische Steuerrecht spezialisiert ist, um eine optimale steuerliche Planung sicherzustellen.
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